- rücksichtsvolle Behandlung
- ausreichende Wahrung der Privatsphäre, auch in Mehrbetträumen
- Vertraulichkeit
- fachgerechte und möglichst schmerzarme Behandlung und Pflege
- Aufklärung und umfassende Information über Behandlungsmöglichkeiten und Risken
- Zustimmung zur Behandlung oder Verweigerung der Behandlung
- Einsicht in die Krankengeschichte bzw. auf Ausfertigung einer Kopie
- medizinische Informationen durch eine zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärztin bzw. einen berechtigten Arzt in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art
- ausreichende Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt
- Kontakt mit Vertrauenspersonen auch außerhalb der Besuchszeiten im Fall nachhaltiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Patientin/des Patienten
- zur stationären Versorgung aufgenommenen Kinder auf eine möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume
- religiöse Betreuung und psychische Unterstützung
- vorzeitige Entlassung
- Ausstellung eines Patientenbriefes
- Einbringung von Anregungen und Beschwerden
- Sterbebegleitung
- würdevolles Sterben und Kontakt mit Vertrauenspersonen
- spätestens bei der Aufnahme über das Leistungsangebot und die damit in Zusammenhang stehende Ausstattung des Krankenhauses informiert zu werden
Die Patientenrechte sind an den Stationen des Hanusch-Krankenhauses veröffentlicht. Beratung und Information über die Patientenrechte erhalten Sie von unserer Ombudsstelle und bei der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA), 1050 Wien, Ramperstorffergasse 67, Tel.: +43 1 587 12 04, post@wpa.wien.gv.at