Zecken können Viren übertragen, die zu einer Entzündung des Gehirns oder der Hirnhäute führen. Eine ursächliche Behandlung ist nicht möglich. Nur die Impfung schützt. ÖGK-Versicherte können einen Kostenzuschuss beantragen.
Zeckenschutzimpfung (FSME)
FSME ist die Abkürzung für Frühsommer-Meningoenzephalitis, eine Entzündung des Gehirns und der Hirnhäute. Die Ursache dafür sind Viren, die meist durch Zecken übertragen werden. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich. Zecken, die FSME-Viren übertragen, sind in ganz Österreich verbreitet.
Die Zeckenschutzimpfung muss regelmäßig aufgefrischt werden.
- Wie komme ich zu einer Zeckenschutzimpfung?
Sie besorgen sich in einer Apotheke den Impfstoff. Damit gehen Sie zur Ärztin oder zum Arzt Ihres Vertrauens und lassen sich dort impfen. Hat Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt eine Hausapotheke, können Sie dem Impfstoff auch dort beziehen.
- Kosten
Wie viel kostet eine Zeckenschutzimpfung?
Eine Zeckenschutzimpfung ist in Österreich – wie die meisten Impfungen – privat zu bezahlen. Den Preis für den Impfstoff erfragen Sie bitte in Ihrer Apotheke. Über die Kosten für den Impfstich informiert Sie Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt. Sie bzw. er legt den Preis selbst fest. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) gewährt einen Kostenzuschuss.
Wie hoch ist der Kostenzuschuss und wer erhält ihn?
Der Kostenzuschuss im Jahr 2024 beträgt EUR 4,80 pro Person und Zeckenschutzimpfung. Anspruch auf den Kostenzuschuss haben ÖGK-Versicherte und ihre mitversicherten Angehörigen.
Wo kann ich den Kostenzuschuss beantragen?
Oft ziehen Apotheken oder Ärztinnen und Ärzte den Kostenzuschuss bei der Abrechnung gleich ab. Dann müssen Sie keinen Antrag stellen. Fragen Sie vor Ort nach!
Wenn Sie den Kostenzuschuss selbst beantragen, ist dies auf folgende Arten möglich:
- elektronisch mit dem Service Rechnung einreichen oder per App „MeineÖGK“ (Handysignatur erforderlich)
- per Post in einer Kundenservicestelle der ÖGK
- persönlich in einer Kundenservicestelle der ÖGK
- per E-Mail an eine Kundenservicestelle der ÖGK – Hinweis: Aus Datenschutzgründen antworten wir auf bestimmte E-Mails mit persönlichen Daten auf anderen Kanälen.
Hier finden Sie unsere Kundenservicestellen.
Welche Unterlagen muss ich für den Kostenzuschuss mitschicken?
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:
- Rechnung für den Impfstoff und den Impfstich (Originalrechnung in Papierform oder bei elektronischer Einreichung eingescannt)
- Zahlungsbestätigung (z. B. Rechnungsausdruck, Kontoausdruck bei e-Banking, Kassenbeleg)
- Bei Einreichung per Post, per E-Mail oder in einer Kundenservicestelle: formloses Schreiben mit Namen, Versicherungsnummer und Bankverbindung.
Mein Dienstgeber organisiert eine Zeckenschutzimpfung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wie kommt man in diesem Fall zum Kostenzuschuss der ÖGK?
Wenn Ihr Dienstgeber die Zeckenschutzimpfung organisiert und bezahlt, kann dieser eine Sammelliste erstellen und diese bei der ÖGK einreichen. Bei Fragen wendet sich der Dienstgeber an eine Kundenservicestelle der ÖGK in jenem Bundesland, in dem der Betriebssitz liegt. Einen Kostenzuschuss erhält der Dienstgeber nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der ÖGK versichert sind.
Folgende Informationen muss der Dienstgeber übermitteln:
- Liste mit den Namen der geimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter inkl. SV-Nummern und Mitarbeiter-Unterschriften
- Impfstoffrechnung samt Zahlungsbestätigung
Die Einreichung der Unterlagen erfolgt bei einer Kundenservicestelle der ÖGK per Post oder persönlich. Eine Einreichung über E-Mail ist bei personenbezogenen Daten Dritter aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Impfungen in Betrieben sind, wie alle Impfungen, in den elektronischen Impfpass einzutragen.
- Medizinische Information zur Zeckenimpfung und FSME
Wie oft ist eine Zeckenschutzimpfung notwendig?
Eine Grundimmunisierung bei Erwachsenen erfordert in der Regel drei Impfungen. Danach ist eine Auffrischung alle fünf Jahre notwendig, ab 60 Jahren alle drei Jahre. Für Kinder gelten bei der Grundimmunisierung andere zeitliche Abstände. Die FSME-Impfung ist ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zugelassen. Wenden Sie sich an Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt.
Wie erkenne ich FSME?
Nicht jede FSME-Infektion führt zu Beschwerden. Wer jedoch erkrankt, bekommt in der Regel grippeähnliche Symptome wie Fieber, Kopfschmerzen oder Übelkeit. Häufig bleibt es auch dabei. Eventuelle Entzündungen des Gehirns, der Gehirnhäute oder des Rückenmarks folgen meist mit einem Abstand von mehreren (beschwerdefreien) Tagen. Möglich sind: erneut grippeähnliche Symptome, aber auch Nervenausfälle und bei schweren Verläufen Lähmungserscheinungen. Bei schwer erkrankten Personen kann es zu bleibenden Schäden bzw. zum Tod kommen.
Hier finden Sie mehr Informationen zu FSME.
Was soll ich im Fall eines Zeckenstiches tun?
Je früher Sie die Zecke entfernen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Krankheitserreger übertragen werden. Benutzen Sie dafür das richtige Werkzeug: eine Pinzette mit angewinkelten Spitzen oder eine spezielle Zeckenpinzette (in der Apotheke erhältlich). Die meisten Zeckenstiche sind ungefährlich.
Hier finden Sie mehr Informationen zu Zeckenstichen.
Können Zecken auch andere Krankheiten als FSME übertragen?
Ja, am häufigsten handelt es sich um Borreliose. Diese bakterielle Erkrankung hat viele Gestalten und kann unterschiedlich schwer verlaufen. Ein typisches Kennzeichen sind Hautveränderungen („Wanderröte“). Borreliose lässt sich mit Antibiotika behandeln.
Hier finden Sie mehr Informationen zu Borreliose.
Links
- www.gesundheit.gv.at
Informationen zu FSME
- www.wobinichrichtig.at
Informationen zu Zeckenstichen
- www.gesundheit.gv.at
Informationen zu Borreliose