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Patientenrechte

Es ist unser Bestreben, stets Ihre Rechte zu wahren. Sie haben das Recht (gemäß § 17 a Wiener Krankenanstaltengesetz) auf:


  • rücksichtsvolle Behandlung
  • ausreichende Wahrung der Privatsphäre, auch in Mehrbetträumen
  • Vertraulichkeit
  • fachgerechte und möglichst schmerzarme Behandlung und Pflege
  • Aufklärung und umfassende Information über Behandlungsmöglichkeiten und Risken
  • Zustimmung zur Behandlung oder Verweigerung der Behandlung
  • Einsicht in die Krankengeschichte bzw. auf Ausfertigung einer Kopie
  • medizinische Informationen durch eine zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärztin bzw. einen berechtigten Arzt in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art
  • ausreichende Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt
  • Kontakt mit Vertrauenspersonen auch außerhalb der Besuchszeiten im Fall nachhaltiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Patientin/des Patienten
  • zur stationären Versorgung aufgenommenen Kinder auf eine möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume
  • religiöse Betreuung und psychische Unterstützung
  • vorzeitige Entlassung
  • Ausstellung eines Patientenbriefes
  • Einbringung von Anregungen und Beschwerden
  • Sterbebegleitung
  • würdevolles Sterben und Kontakt mit Vertrauenspersonen
  • spätestens bei der Aufnahme über das Leistungsangebot und die damit in Zusammenhang stehende Ausstattung des Krankenhauses informiert zu werden


Die Patientenrechte sind an den Stationen des Hanusch-Krankenhauses veröffentlicht. Beratung und Information über die Patientenrechte erhalten Sie von unserer Ombudsstelle und bei der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA), 1050 Wien, Ramperstorffergasse 67, Tel.: +43 1 587 12 04, post@wpa.wien.gv.at