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Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)

Rückfragen zur Entsendung

Wer im Rahmen einer Entsendung im Ausland arbeitet, gilt weiterhin offiziell als im Inland beschäftigt. Die Entsendedauer darf aber nicht überschritten werden.

Die Krankenversicherung sowie die Unfall- und Pensionsversicherung in Österreich bleiben weiterhin bestehen. Auch eine eventuelle Mitversicherung von Angehörigen besteht weiter.


Ihr Dienstgeber ist verpflichtet, uns vom Eintritt eines Versicherungsfalles (Krankheit, Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und Mutterschaft) innerhalb eines Monats zu verständigen.